Übertritt

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Übertrittsphase und Übertritt

Die Beratung in der Übertrittsphase beginnt für die Eltern der Schülerinnen und Schüler der 3. Klasse.

Themen sind das differenzierte Bildungssystem, dessen Durchlässigkeit und vielfältige Abschluss- und  Anschlussmöglichkeiten.

 

Ein weiterer Baustein der Beratung ist die Information für die Eltern der Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen.

Themen sind  die Übertrittsmodalitäten, die angebotenen Bildungswege bzw. die Schulprofile und -schwerpunkte der weiterführenden Schulen.

 

 

Übertrittsphase

1. In der 4. Klasse werden die Probearbeiten angekündigt.

 

2. In der 4. Klasse gibt es Richtwerte für Probearbeiten, die nicht unterschritten werden sollen. Als Richtwerte gelten  im Fach Deutsch , im Fach Mathematik und im Fach Heimat- und Sachunterricht insgesamt 18 bewertete Probearbeiten bis zum Übertrittszeugnis.  

 

3. In der 4. Klasse sollen in der Zeit vom Unterrichtsbeginn bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses vier Wochen von bewerteten Probearbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht freigehalten werden. In der Grundschule Maria-Ward-Straße werden die erste Schulwoche im September sowie je eine Woche nach den Weihnachts- und Osterferien und den Faschingsferien von Probearbeiten freigehalten.  

 

Übertritt

1. Die Schüler/innen der 4. Klasse erhalten in der zweiten vollen Schulwoche im Januar einen schriftlichen Zwischenbericht über den Leistungsstand. Die Erziehungsberechtigten nehmen durch ihre Unterschrift davon Kenntnis. Die Lernentwicklungsgespräche anstelle des Zwischenzeugnisses, die in den Klassenstufen 1, 2 und 3 im Februar stattfinden, entfallen damit für die Schüler/innen der 4. Klassen. 

 

2. Am ersten Schultag des Monats Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen ein Übertrittszeugnis, in dem die Noten aus den Fäöchern Deutsch, Mathematik und HSU zu einer Gesamtnote zusammengefasst werden.  Diese berechtigt dann zur Anmeldung an der Schulart, die im Übertrittszeugnis genannt wird.

 

 

 

 3. Die Anmeldung an der Realschule oder dem Gymnasium findet in München im Mai statt.  

  Mitzubringen sind im Original

- das Übertrittzeugnis

- die Geburtsurkunde

- evtl. Sorgerechtsbescheide

 

Schüler, die gemäß dem Übertrittszeugnis nicht für den Bildungsweg des Gymnasiums bzw. die Realschule geeignet sind, deren Eltern aber den Übertritt an ein Gymnasium bzw. eine Realschule wünschen, unterziehen sich einem dreitägigen Probeunterricht, und zwar an der Schule, an der sie angemeldet wurden. 

 

Alle genauen Informationen (z.B. nötige Notenschnitte) können Sie dem Padlet oder der Datei oben auf der Seite entnehmen.

 

 

 

http://www.km.bayern.de/eltern/schularten.html

http://www.mein-bildungsweg.de