meldepflichtige Krankheiten

Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht in die Schule, wenn es Symptome aufweist, die auf Corona hinweisen oder wenn ein Familienmitglied erkrankt oder in Quarantäne ist. Rufen Sie bitte unbedingt die Schule an, um sich über das weitere Vorgehen abzustimmen.

Bitte informieren Sie die Schule, wenn Ihr Kind an einer Krankheit leidet, die wegen des Infektionsschutzes meldepflichtig ist. In der beigefügten Datei erfahren Sie genau, um welche Erkrankungen es sich handelt und wann ein Attest des Hausarztes nötig ist.

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