Leider kann auch in diesem Jahr kein Informationsabend für die Eltern der zukünftigen Erstklässler stattfinden. Wir haben Ihnen deshalb alle wichtigen Informationen hier zusammengestellt:
Die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2022/23 findet am Mittwoch, den 16. März 2022 von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr statt.
Angemeldet werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2022 sechs Jahre alt werden.
Dazu kommen Kinder, die bereits einmal zurückgestellt wurden.
Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September geboren sind, gilt der Einschulungskorridor. Sie werden zwar eingeschrieben, doch können sich die Eltern entscheiden, ihr Kind erst ein Jahr später einschulen zu lassen. Dazu genügt ein formloser Antrag bis zum 11. April 2022. Wir empfehlen dazu ausführliche Gespräche mit dem Kindergarten.
Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember geboren sind, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. Hier prüft die Schule, ob die Voraussetzungen gegeben sind und entscheidet dann darüber.
Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2017 geboren sind, kann ebenfalls ein Antrag auf Einschulung gestellt werden. Hier ist aber ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihr schulpflichtiges Kind ein Jahr zurückgestellt werden sollte, legen Sie bitte der Schuleinschreibung Informationen des Kindergartens und / oder des Kinderarztes bei. Wir schauen uns das Kind ebenfalls an. Die Entscheidung über eine Zurückstellung trifft die Schule unter Einbeziehung aller Informationen.
Wegen der Corona-Lage wird die Schuleinschreibung schriftlich erfolgen. Wir schicken Ihnen alle Unterlagen
zu.
Falls Sie Ihr Kind zurückstellen lassen möchten oder wenn Sie einen
Gastschulantrag an eine andere Schule stellen möchten, dann rufen Sie uns bitte an (089 170130)