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Passwort: Übertritt
Übertrittsphase und Übertritt
Die Beratung in der Übertrittsphase beginnt für die Eltern der Schülerinnen und Schüler der 3. Klasse.
Thema dieses Elternabends: Das differenzierte Bildungssystem, dessen Durchlässigkeit und vielfältige Abschluss- und Anschlussmöglichkeiten. Alle Eltern erhalten dazu rechtzeitig eine schriftliche Einladung. Dieser Elternabend findet am 16.März 2016 in der Turnhalle der Grundschule statt (19.30 Uhr).
Ein weiterer Baustein der Beratung ist der Informationsabend für die Eltern der Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen.
Thema dieses Elternabends: die Übertrittsmodalitäten, die angebotenen Bildungswege bzw. die Schulprofile und -schwerpunkte der weiterführenden Schulen. Dieser Elternabend findet in Kooperation mit den Grundschulen Südliche Auffahrtsallee und Margarethe-Danzi-Straße in der Turnhalle der GS Margarethe-Danzi am 28. Januar 2016 um 19.00 Uhr statt. Die Eltern der drei Schulen werden dazu rechtzeitig schriftlich eingeladen.
Übertrittsphase
1. In der 4. Klasse werden die Probearbeiten angekündigt.
2. In der 4. Klasse gibt es Richtwerte für Probearbeiten, die nicht unterschritten werden sollen. Als Richtwerte gelten im Fach Deutsch zwölf, im Fach Mathematik und im Fach Heimat- und Sachunterricht je fünf bewertete Probearbeiten bis zum Übertrittszeugnis.
3. In der 4. Klasse sollen in der Zeit vom Unterrichtsbeginn bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses vier Wochen von bewerteten Probearbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht freigehalten werden. In der Grundschule Maria-Ward-Straße werden die erste Schulwoche im September sowie je eine Woche nach den Weihnachts- und Osterferien und den Faschingsferien von Probearbeiten freigehalten.
Übertritt
1. Die Schüler/innen der 4. Klasse erhalten in der zweiten vollen Schulwoche im Januar einen schriftlichen Zwischenbericht über den Leistungsstand. Die Erziehungsberechtigten nehmen durch ihre Unterschrift davon Kenntnis. Die Lernentwicklungsgespräche anstelle des Zwischenzeugnisses, die in den Klassenstufen 1, 2 und 3 im Februar stattfinden, entfallen damit für die Schüler/innen der 4. Klassen.
2. Am ersten Schultag des Monats Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen ein Übertrittszeugnis.
Das Übertrittszeugnis enthält
- eine ausführliche Beschreibung des Lern- und Arbeitsverhaltens
- die Jahresfortgangsnoten (aktueller Leistungsstand in allen Fächern bis zum Monat April)
- die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht
- eine zusammenfassende Beurteilung, die die Schullaufbahnempfehlung aufgrund der Gesamtdurchschnittsnote feststellt .
3. Die Anmeldung an der Realschule oder dem Gymnasium findet in München im Mai 2016 statt.
Mitzubringen sind im Original
- das Übertrittzeugnis
- die Geburtsurkunde
- evtl. Sorgerechtsbescheide
Schüler, die gemäß dem Übertrittszeugnis nicht für den Bildungsweg des Gymnasiums bzw. die Realschule geeignet sind, deren Eltern aber den Übertritt an ein Gymnasium bzw. eine Realschule wünschen, unterziehen sich dem Probeunterricht, und zwar an der Schule, an der sie angemeldet wurden.
Festgelegte Notendurchschnitte für den Übertritt
Übertritt nach der 4. Klasse in die Realschule
Notendurchschnitt im Übertrittszeugnis in den Fächern
Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht
bis 2,66 "geeignet" - Übertritt uneingeschränkt möglich
3,00 oder schlechter
"nicht geeignet"
Der Übertritt ist möglich nach bestandenem Probeunterricht an der
Realschule in den Fächern Deutsch und Mathematik. Der Probeunterricht
ist bestanden mit den Noten 3/4, 4/3 oder besser. Bei den Noten 4/4
entscheiden die Eltern nach Beratung. Bei Note 5 oder 6 in einem der
beiden Fächer ist der Übertritt nicht mehr möglich.
Schülerinnen und Schüler, die sich ohne Erfolg dem Probeunterricht am Gymnasium unterzogen haben, können, wenn sie an eine
Realschule übertreten wollen, am Probeunterricht an der Realschule zum allgemeinen Nachtermin (in den letzten Tagen der Sommerferien)
teilnehmen oder mit den Noten 4/4 (nach Beratung der Eltern s.o.) direkt von der Realschule aufgenommen werden.
Übertritt nach der 4. Klasse in das Gymnasium
Notendurchschnitt im Übertrittszeugnis in den Fächern
Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht
bis 2,33 "geeignet" - Übertritt uneingeschränkt möglich
2,66 oder schlechter
"nicht geeignet"
Der Übertritt ist möglich nach bestandenem Probeunterricht am
Gymnasium in den Fächern Deutsch und Mathematik. Der Probeunterricht
ist bestanden mit den Noten 3/4, 4/3 oder besser. Bei den Noten 4/4
entscheiden die Eltern nach Beratung. Bei Note 5 oder 6 in einem der
beiden Fächer ist der Übertritt nicht mehr möglich.
Die Aufnahme an ein musisches Gymnasium ist an eine weitere Bedingung geknüpft. Zusätzlich zu den obigen Anforderungen muss
die Note im Fach "Musik" im Übertrittszeugnis "sehr gut" oder "gut" betragen.
Auch nach der 5. und 6. Klasse ist ein Wechsel der Schulart möglich.
Für weitere Auskünfte zum Übertritt stehen Ihnen jederzeit die Klassenlehrerinnen und Beratungslehrerinnen zur Verfügung!
Weitere Informationen zum Thema Übertritt finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums unter
http://www.km.bayern.de/schueler/schularten/uebertritt-schulartenwechsel.html
Hier können Sie sich über das bayerische Schulsystem informieren: